Hier finden Mitarbeiter*innen des Jugendamtes spezifische Informationen über unsere Kooperationsmöglichkeiten und Angebote.
Aufsuchende Familientherapie ist ein niedrigschwelliges familientherapeutisches Angebot für den Kontext der ambulanten Hilfen zur Erziehung. Ein Team von zwei Familientherapeut*innen arbeitet dabei für einen begrenzten Zeitraum mit der Familie in deren häuslichem Umfeld.
Adressaten dieses Angebots sind mehrfach belastete Familien, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage sind, andere therapeutische Angebote anzunehmen.
Aufsuchende Familientherapie kann sowohl zur Prävention bei drohender Problemeskalation eingesetzt werden, als auch in akuten Eskalationssituationen oder bei chronifizierten Problemlagen.
Aufsuchende Familientherapie kann als therapeutische Maßnahme auf Grundlage von § 27.3 / §31 und in Einzelfällen auch § 35a SGB VIII des Kinder- und Jugendhilfegesetzes auf entsprechenden Antrag hin vom Jugendamt gewährt werden.
Die Erarbeitung einer systemischen Klärung im Auftrag des Jugendamtes dient als fachliche Grundlage für eine multiperspektivische Beurteilung einer Familienproblematik, um konkrete Handlungsorientierung und Entscheidungssicherheit zu erlangen.
Fragen, die auf diese Weise geklärt werden können sind z.B.
Eine Systemische Klärung kann im Rahmen von Hilfe zur Erziehung (HZE) beauftragt werden.
Eine Klärung findet auf der Grundlage von Fachlichkeit, Wertschätzung, Empathie und Ressourcenorientierung statt.
Verantwortung für ein weiteres Kind im Familiensystem zu übernehmen, ist eine besondere Herausforderung.
In der Supervision ermutigen und unterstützen wir alle Beteiligten diesen Weg mit Herz und Kopf zu gehen.